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Bekanntmachung - Wahl des stellv. Kommandanten der FFW Achtel

BEKANNTMACHUNG

 

Wahl des stellv. Kommandanten der
Freiwilligen Feuerwehr Achtel

 

 

Nach § 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist der stellv. Kommandant aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Feuerwehrkommandant kann werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, mindestens 4 Jahre Dienst in einer Feuerwehr geleistet hat und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat. Wahlvorschläge sind in der Dienstversammlung zu machen.

 

Die Dienstversammlung findet statt am

 

Samstag, den 18. Januar 2020, um 19.30 Uhr

im Feuerwehrhaus Achtel.

 

Gewählt wird mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung.

 

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Gemeinde.

 

Wahlberechtigte sind alle Feuerwehrdienstleistenden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

 

Als aktives Feuerwehrmitglied sind Sie hierzu herzlich eingeladen. Bitte erscheinen Sie in Feuerwehruniform.

 

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Selbstverständlich steht Ihnen Herr Bürgermeister Mertel jedoch gerne, nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 01515/7733654, für einen Termin zur Verfügung.

 

 

 

 

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