Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB Gemeinde Hirschbach

17. 09. 2021

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Gemeinde Hirschbach für den Bebauungs- und Grünordnungsplan ”In der Point" und die Änderung des Flächennutzungsplans.
Der Gemeinderat Hirschbach hat in der Sitzung vom 10.09.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans ”In der Point" sowie die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummern 2676, 2676/3, 2678/2 Gemarkung Achtel.

Der Lageplan des Bauamts vom 01.09.2021 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungs- und Grünordnungsplans/der Änderung des Flächennutzungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügter Lageplan). Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungs- und Grünordnungsplans/der Änderung des Flächennutzungsplans kann in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Königstein, Zimmer-Nr. 1.10+1.11, Oberer Markt 20, 92281 Königstein, während der üblichen Geschäftszeiten bzw. auf der Internetseite der Gemeinde unter www.gemeinde-hirschbach.de
eingesehen werden.


Verfahrensart:
Der Bebauungs- und Grünordnungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt. Die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans erfolgt im Parallelverfahren.


Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Der Bebauungs- und Grünordnungsplan wird als Dörfliches Wohngebiet nach §5a BauNVO aufgestellt und der Flächennutzungs- und Landschaftsplan im Parallelverfahren entsprechend ausgewiesen. Es wird damit die Möglichkeit zur Ansiedlung von Wohnbebauung, aber auch z.B. von Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieben sowie sonstigen Gewerbetrieben geschaffen und dient der Abrundung des Ortsrandes von Pruppach.

 

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