Bildrechte: Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung und zur Verfügung gestellt durch Horst Meidenbauer | zur StartseiteBildrechte: Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung und zur Verfügung gestellt durch Horst Meidenbauer | zur StartseiteBildrechte: Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung und zur Verfügung gestellt durch Horst Meidenbauer | zur StartseiteBildrechte: Horst Meidenbauer | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB Gemeinde Hirschbach

17. 09. 2021

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Gemeinde Hirschbach für den Bebauungs- und Grünordnungsplan ”In der Point" und die Änderung des Flächennutzungsplans.
Der Gemeinderat Hirschbach hat in der Sitzung vom 10.09.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans ”In der Point" sowie die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummern 2676, 2676/3, 2678/2 Gemarkung Achtel.

Der Lageplan des Bauamts vom 01.09.2021 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungs- und Grünordnungsplans/der Änderung des Flächennutzungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügter Lageplan). Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungs- und Grünordnungsplans/der Änderung des Flächennutzungsplans kann in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Königstein, Zimmer-Nr. 1.10+1.11, Oberer Markt 20, 92281 Königstein, während der üblichen Geschäftszeiten bzw. auf der Internetseite der Gemeinde unter www.gemeinde-hirschbach.de
eingesehen werden.


Verfahrensart:
Der Bebauungs- und Grünordnungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt. Die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans erfolgt im Parallelverfahren.


Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Der Bebauungs- und Grünordnungsplan wird als Dörfliches Wohngebiet nach §5a BauNVO aufgestellt und der Flächennutzungs- und Landschaftsplan im Parallelverfahren entsprechend ausgewiesen. Es wird damit die Möglichkeit zur Ansiedlung von Wohnbebauung, aber auch z.B. von Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieben sowie sonstigen Gewerbetrieben geschaffen und dient der Abrundung des Ortsrandes von Pruppach.

 

Bild zur Meldung: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB Gemeinde Hirschbach

Startseite     Login     Impressum     Datenschutz

Gemeinde Hirschbach

Rathausstraße 3

92275 Hirschbach
OT Eschenfelden

 

Tel.: 09665 - 9131-0

Fax: 09665 - 9131-30

 

Öffnungszeiten
Verwaltungsgemeinschaft
Königstein

Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Di. 14.00 - 17.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

 

 

Bürgermeistersprechstunde
Derzeit finden Freitags zu den gewohnten Zeiten keine Bürgermeistersprechstunden statt.

 

Selbstverständlich steht Ihnen Herr Bürgermeister Mertel jedoch gerne, nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 01515/7733654, für einen Termin zur Verfügung.

 

 

 

 

Logo Landkreis Amberg-Sulzbach

 

 

Logo Freibad Hirschbach

 

 

Logo Oberpfalzjobs

 

 

Team Energiewende Bayern, Bildrechte Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

 

 

Logo Öko-Modellregion

 

 

ZNAS

 

 

Hier finden Sie alles rund um die Freizeitlinien des VGN für das Amberg-Sulzbacher Land

 

 

ZEN

 

 

HochwasserInfoBayern

 

 

Menschenskind

 

 

Krisendienste Bayern

 

 

Solarpotenzialkataster